Wir bieten Ihnen die Gestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten für alle Verkehrsträger.
Straße – Schiene – Binnenschiff – See
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss mindestens ein Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellt werden.
Folgende Leistungen bieten wir als externer Gefahrgutbeauftragter für Sie an:
- Persönlicher Besuch der Betriebsstätte
- Durchführung von Sofortmaßnahmen bei Unfällen oder Zwischenfällen
- Erstellung von Arbeitsanweisung
- Erstellung der Protokolle zur Überwachung
- Fahrzeugkontrolle inkl. Berichtserstellung
- Unterweisung der Fahrer und beauftragten Person
- Erstellung des Jahresberichtes
- Überprüfung des Beförderungspapiere (Stichprobenartig)
- Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR
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