Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, auf Baustellen an denen mehrere Arbeitgeber bzw. dessen Beschäftigte tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen bzw. mehrere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen.
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, dass das Bauvorhaben und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher sind.
Unsere Aufgabe ist es, bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Wir erstellen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), der u. a. die Arbeitsschutzbestimmungen und die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten enthält. Zudem fertigen wir die sogenannte Unterlage an, aus der Arbeitsschutzmaßnahmen für spätere Arbeiten (z. B. Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage ersichtlich sein müssen.
Leistungen in der Planungsphase
- Beratung über die sicherheitstechnischen Einrichtungen in der Vor-, Entwurfs- und Werkplanung
- Beratung bei der Terminplanung für gleichzeitig genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
- Ausarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Zusammenstellen einer Unterlage für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
Leistungen in der Ausführungsphase
- Durchsetzung zur rechtssicheren Baustelle für den AG hinsichtlich der sekundären Verkehrssicherungspflicht
- Laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Klären sicherheitsrelevanter Belange zwischen den am Bau Beteiligten
- Organisieren und Durchführen von regelmäßigen Sicherheitsbegehungen
- Protokollieren der sicherheitsrelevanten Mängel und Hinwirken auf Beseitigung der Mängel
Die Vorteile für Sie als Bauherrn
- Rechtssicherheit
- Dokumentation in Bild und Schrift
- Kosten- und Zeitersparnis
- Planungssicherheit
Titel Hintergrund: Ian Allenden / 123rf.com